Allgemeine Bedingungen

Geschäftsbedingungen Chaletverhuur-Olmenduin
Für das Chalet gelten die Recron-Bedingungen für “feste Standplätze”
Die Zusatzbedingungen finden Sie hier unten in der Satzung.

Preise

  • Übernachtung von Dritten, sehen Sie “Besuch” (Blatt 2)
  • Die Preise werden normalerweise jährlich mit dem Verbraucherpreisindexzahl erhöht worden.
  • Unvorgesehene externe Preiserhöhungen können weiterberechnet werden.
  • Tagesbesuch von Dritten ist momentan kostenlos.
  • Aktuelle Kosten Miete Unterkunftes, sehen Sie die Seite.

 

Zahlung

  • 50 % der Zahlung soll sofort bei der Buchung Platz geschehen. Das andere 50 % spätestens 3 Wochen vor Anfang des Aufenthaltes.
    Hiervon werden Sie rechtzeitig informiert, vor der Begleichung der letzten Bezahlung.
    Wenn der Anfang weniger als 2 Wochen nach der Buchung statt findet, soll die Bezahlung sofort bei der Reservierung geschehen.

 

Annullierung

  • Für eine Annullierung berechnen wir Ihnen die folgende Annulierungskosten:
  • bei Annullierung mehr als drei Monate vor Anfangsdatum, 15% des vereinbarten Preises;
  • bei Annullierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor Anfangsdatum, 50% des vereinbarten Preises;
  • bei Annullierung innerhalb von zwei bis einem Monat vor Anfangsdatum, 75% des vereinbarten Preises;
  • bei Annullierung innerhalb von einem Monat vor Anfangsdatum, 90% des vereinbarten Preises;
  • bei Annullierung auf dem Tag des Anfangsdatums, 100% des vereinbarten Preises;

Bestimmend ist der Empfang Ihres (Annulierungs-)Bericht (E-mail oder Post Zustellung). Wenn der Unterkunft nicht oder später eingemietet wird, bleibt den schuldigen Betrag unverändert. Wir empfehlen Ihnen, selbst eine Reise- und Annullationsversicherung ab zu schließen.

 

Reinigung

Das Chalet soll sauber hintergelassen werden. Das Bettzeug soll zusammengefaltet auf den Betten hintergelassen werden. Sie sollen den Abfalleimer in der Küche leer hinterlassen.
Müll kann in die dafür geeignete Mülleimer des Parks deponiert werden.

 

Kaution
Es wirdt keine Kaution für die Nutzung des Chalets angerechnet. Dass Chalet soll sauber, aufgeräumt und ohne Defekte hintergelassen werden.
Defekte sollen bei der Rezeption gemeldet werden. Wenn es Defekte, ohne Meldung, konstatiert werden, dann werden diese separat angerechnet werden.
Der von uns gelieferte “Strand-Parkpass soll, zusammen mit dem Schlüssel und Einfahrpass bei der Rezeption abgegeben werden.
Achtung !!! Wenn Sie den “Strand-Parkpass nicht abgeben, wird von uns, Chaletverhuur Olmenduin, € 67,50 berechnet.
Sie haben bis zu 7 Tagen nach der Abfahrt die Möglichkeit zur nächsten Adresse: Gapingseweg 5, 4353 JB Serooskerke (W).

 

Stelle

  • Pro Stelle ist ein Beförderungsmittel (Fahrrad und Motorrad ausgeschlossen) erlaubt.
  • Weitere Wagen soll man auf dem allgemeinen Parkplatz von “Het Olmenduin” parken.
  • Parkpass ist bei der Rezeption des Campingplatzes erhältlich.
  • Bei Kalamitäten sollen Ihre Stelle und Ihren mobilen Unterkunft jederzeit für die Mitarbeiter von “Het Olmenduin” erreichbar sein.
  • Zusätzliche Zelte dürfen nicht aufgestellt werden?

 

Einrichtungen

  • Die Gas- und Elektriztätsversorgung im Chalet entsprecht alle vom Versorgungsunternehmen gestellte Anforderungen und Normen. (NEN 1010) Diese Versorgung wird alle fünf Jahre im Auftrag von “Het Olmenduin” kontrolliert.
  • Sie haben einen Elektrizitätsanschluß von 20 Ampère.
  • Sie haben einen Propangasanschluß.
  • Fernsehen: Verschiedene niederländische, belgische, deutsche und englische Fernsehsender.
  • Internet ist möglich, die benötigte Informationen sind Sie bei der Rezeption erhältlich.

 

Verkehr

  • Mit einem Schlagbaumpass haben Sie mit dem Wagen Zugang zum Park.
  • Man kann nur einen Wagen pro Schlagbaumpass anmelden. Der Schlagbaumpass ist gegen Bezahlung bei der Rezeption verfügbar.
  • Auf dem Park darf man von 23.00 bis 07.00 nicht mit dem Wagen fahren. Wenn Sie später arrivieren, können Sie den Wagen auf dem Parkplatz des Campingplatzes Olmenveld parken.
  • Bei Kalamitäten können Sie immer mit dem Schlagbaumpass mit dem Wagen den Park verlassen.
  • Auf dem Park ist eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h zugelassen.

 

Verantwortlichkeit Mieter

  • Der Mieter des Chalets ist verantwortlich für alle Sachen die, von ihm selbst oder anderen Mietern auf seiner bezüglichen Perzelle statt findet.

 

Verantwortlichkeit Vermieter

  • Der Vermieter ist niemals verantwortlich für Schaden oder Diebstahl von Eigentum der Mieter.
  • Der Vermieter behält sich vor in Umstände worin weder die allgemeine Lieferbedingungen, noch die Recron-Bedingungen vorsehen, zusätzliche Regel fest zu legen, falls und im Maß ein dringender Grund dazu Anlaß gibt.

 

Müllentfernung

  • In der “Umweltstraße” sind verschiedene Container gezetz worin Sie Ihren Abfall getrennt deponieren können.
  • Hausabfall: Ausschließlich in einem –nicht durchsichtigen – geschlossen Müllsack zwischen 09.00 und 10.00 Uhr an die Straße setzen. Olmenduin sammelt den Hausabfall täglich ein. Bitte deponieren Sie nach 10.00 Uhr und auf dem Tag Ihrer Abfahrt selbst Ihren Hausabfall in die dazu bestimmten Container. In den Monaten November bis einschließlich März wird den Hausabfall nicht eingesammelt. Bitte deponieren Sie in dieser Periode selbst Ihren Hausabfall in die dazu bestimmten Container.
  • “Umweltstraße”: 1) Vor bei der Rezeption. 2) Hauptweg beim Toilettengebäude. 3) Olmenweide beim Toilettengebäude
  • Garten- und Schnippelabfall: In den speziellen Gartenabfallcontainer bei der Umweltstraße vor dem Scheune deponieren. Es ist verboten Abfall (u.a. Gras und Schnippelabfall) zwischen der Bepflanzung zu deponieren.

 

Grillreglement

  • Nur Gas- und elektrischen Grills dürfen gebraucht werden. Festbrennstoffe wie Briketts und/oder Holzkohle sind nicht erlaubt.
  • Nur unter Aufsicht einer volljährigen Person.
  • Der Grill soll auf einem offenen Platz stehen der am mindestens 2 Meter rundum frei von Bebauungen, Bäumen und Sträuchern ist.
  • Setzen Sie den Grill so daß er nicht leicht umgestürtzt worden kann.
  • Der Grill darf nicht bevor das Feuer erloschen ist hintergelassen werden.
  • Sie sollen immer Löschmittel und/oder Sand (1 Eimer) für unmittelbares Gebrauch in der unmittelbaren Nähe des gebrauchten Grills bereitstehen haben.

 

Besuch

  • Logiergäste und Besücher sollen Sich bei Ankunft melden und nur bei Übernachtung den dann gültigen Tarif pro Übernachtung bezahlen.
  • Falls bei Ankunft ihres Besuches die Rezeption geschlossen ist, sollen Sie sich am folgenden Morgen bei der Rezeption melden. In der Früh- und Nachsaison hat die Rezeption wechselnde Öffnungszeiten.
  • Sie als Mieter des Chalets sind für nicht gemeldeten Besuch verantwortlich.

 

Brand:Was zu tun ?
Bleiben Sie ruhig und melden Sie den Brand unter der kostenlosen Telefonnummer 112. Fragen Sie nach der Feuerwehr und vermelden Sie deutlich Ihren Name, Ihre Adresse und ob es Öpfer gibt und ihren Zustand. Nachdem Sie mit 112 gesprochen haben, melden Sie sich bei der Rezeption oder, wenn diese geschlossen ist, via der Sprechanlage beim diensthabenden Betreiber. Vermeiden Sie bereits Ausbreitung durch das anwesenden Löschgerät zu nutzen. Falls zutreffend (und möglich), schließen Sie alle Fenster un Türen.

 

Trinkwasser
Um Überbelastung der Wasserleitung  zu vermeiden, ist es nicht erlaubt Trinkwasser für das Sprengen des Rasens, das Waschen des Wagens und/oder des mobilen Unterkunftes und so weiter, zu nutzen. Bitte gießen Sie die Blumen und die Pflanzen – falls notwendig – nach 22.00 Uhr.

 

Energieversorgung
Elektrizität: Pro Meter is höchstens 20 Amp./4400W Abnahme erlaubt. Geliefertes Gas: Propangas.

 

Gebäude
Unser offentliche Gebäude sollen dafür gebraucht werden, wo Sie bestimmt für sind. Von Sie verursachten Schaden wird für Ihre Rechnung sein. Bitte lassen Sie Kinder nicht ohne Begleitung nach der Toilette oder der Dusche gehen.

 

Hünde/Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt, außer Sie bei der Buchung angegeben haben daß Sie ein Haustier mitnehmen möchten und dazu Zustimmung von Chaletverhuur-Olmenduin bekommen haben.

 

Rauchen
Rauchen im Chalet ist nicht erleubt. Wenn man doch im Chalet geraycht wird, werden alle Kosten am Mieter berechnet. Draußen, im Garten, gibt es Möglichkeiten zum Rauchen.

 

Musik
Zwischen 23.00 und 08.00 Uhr darf es keine hörbare Musik rundum Ihrem Chalet geben.

 

Vandalismus/Kriminalität
Wenn Vandalismus und/oder Kriminalität bewiesen ist, wird den Schaden dem Mieter berechnet und wird eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Der Mieter wird nach der Abschluß der Sache vom Park entfernt.

 

Beförderung
Wagen, Motorräder und Mopeds dürfen nicht schneller als 15 km/h fahren und nur von der Eingang bis nach der Kampierstelle. Bitte lassen Sie Ihren Wagen stehen wenn Sie nur auf dem Park/Campingplatz bleiben, für die Ruhe und die Sicherheit.

 

Feuerkorb
Das brennen in einem Feuerkorb, Feuertonne oder anderes offenes Feuer sind verboten.

 

Schwimmbecken
Erlaubt ist nur ein aufblasbasbares Schwimmbecken (4 m²) für kleine Kinder, mit einer harten oder einer flexibelen Wand von denen der Rand höchstens 30 cm hoh ist und es immer einen Erwachsenen in der Anwesenheit gibt der jeden der sich in oder rundum den gefüllten Schwimbecken aufhalt, beaufsichtigt !
Achtung !: Vermieden Sie Legionellenansteckung.
Das Stellen eines Schwimbecken auf einem offentlichen Feld (ein Feld das für alle Campinggäste zugänglich ist und keinen Teil ausmacht von der vom Rekreanten gemieteten Kampierstelle), ist ohne Beratung mit dem Betreiber nicht erlaubt.
Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Beschwerden haben, melden Sie diese bei der Rezeption. Das Personal der Rezeption wird alles Mögliche versuchen um Sie in einem angemessenen Zeitraum zu helfen.

 

KvK (Handelskammer)-Nummer: 60226196